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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01   

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https://dejure.org/2002,11039
BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01 (https://dejure.org/2002,11039)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2002 - VII R 52/01 (https://dejure.org/2002,11039)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - VII R 52/01 (https://dejure.org/2002,11039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 21 Abs. 2 Satz 1; ; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Entscheidend ist allein, dass die Ware ohne Zustimmung des HZA von dem zugelassenen Verwahrungsort entfernt worden ist (vgl. EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 48, 50).

    Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593, Rdnr. 57).

  • BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ;

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Insoweit liegt der Sachverhalt ähnlich wie der dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in BFHE 195, 481 zu Grunde liegende.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593, Rdnr. 57).

  • BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 52/01 (BFH/NV 2003, 354) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das bei ihm unter diesem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • FG Düsseldorf, 06.08.2003 - 4 K 7378/01

    Pflichtenkreis des Zolllagerinhabers und des Hauptverpflichteten -

    Soweit Zweifel an einer Zollschuldentstehung als Folge eines in dieser Weise ausgelegten Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung geäußert wurden (BFH Beschluss v. 29. Oktober 2002, VII R 52/01, BFH/NV 2003, 354 ff.; Beschluss v. 29. Oktober 2002, VII R 53/01, BFH/NV 2003, 282 ff., ZfZ 2003, 130 ff.; Beschluss v. 17. Juli 2001, VII R 99/00, ZfZ 2001, 376 ff.), greifen diese Zweifel im Streitfall nicht durch, denn anders als im vorliegenden Fall war in den zitierten Vorlagebeschlüssen des BFH der Verbleib der Ware eindeutig bestätigt, so dass die Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK im Widerspruch zu den Grundsätzen des Wirtschaftszolls stand.
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Rechtsprechung
   BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01 (1)   

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https://dejure.org/2004,15944
BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01 (1) (https://dejure.org/2004,15944)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2004 - VII R 52/01 (1) (https://dejure.org/2004,15944)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2004 - VII R 52/01 (1) (https://dejure.org/2004,15944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Zolleinfuhrschuld - Zollrechtliche Behandlung der Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren

  • Judicialis

    FGO § 74

  • rechtsportal.de

    FGO § 74 § 155; ZK Art. 203; ZPO § 250
    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Wiederaufnahme des ausgesetzten Revisionsverfahrens bei Rücknahme eines Vorabentscheidungsersuchens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01
    Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat der Kanzler des EuGH unter Bezugnahme auf das in Abschrift übermittelte Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik-- beim BFH angefragt, ob es im Hinblick auf dieses Urteil noch für notwendig erachtet werde, das Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.

    Für diese Einschätzung spricht insbesondere, dass der EuGH, anders als von Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2003 in der Rs. C-337/01 vorgeschlagen, auch für Fälle, bei denen die Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren nachgewiesen ist, an der anhand von Einfuhrfällen entwickelten strengen Auslegung des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung festgehalten (Abs. 31 und 32 der Gründe) und ferner auch den wirtschaftlichen Charakter der Einfuhrabgaben bei der Frage der Entstehung der Zollschuld im Hinblick auf die Möglichkeit der Erstattung oder des Erlasses der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 der VO Nr. 2913/92 für nicht maßgeblich erachtet hat (Abs. 34 der Gründe).

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01

    Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01
    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 52/01 (BFH/NV 2003, 354) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das bei ihm unter diesem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 131/98

    Aussetzung des Verfahrens; Wiederaufnahme

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01
    Da mit der Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens der Grund für die Aussetzung des Revisionsverfahrens (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) entfallen ist, war die Wiederaufnahme dieses Verfahrens von Amts wegen anzuordnen (§ 155 FGO i.V.m. dem insoweit wegen des Amtsbetriebs im finanzgerichtlichen Verfahren modifiziert anzuwendenden § 250 der Zivilprozessordnung; vgl. den BFH-Beschluss vom 19. November 1999 XI B 131/98, BFH/NV 2000, 587, und Gräber/Koch/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 74 Rz. 51).
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   BFH - VII R 52/01   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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BFH - VII R 52/01 (https://dejure.org/9999,6185)
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